Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Das Technische Hilfswerk

thw_turm.jpgDas Technisches Hilfswerk, oder kurz THW, ist die Zivil- und Katastrophenschutzorganisation der Bundesregierung. Als solche gehört sie dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministers an.

 

Aufgaben

Der gesetzliche Auftrag des THW ist im Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz § 1) verankert und umfasst im Wesentlichen drei Aufgaben:

  • Technische Hilfe im Zivilschutz
    Das beinhaltet im Wesentlichen den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen eines Krieges. Dabei ist zu beachten, dass der Zivilschutz eine zeitlose Aufgabe ist und sich deshalb nicht an kurzfristigen politischen Ereignissen orientieren kann.

  • Technische Hilfe im Ausland im Auftrag der Bundesregierung
    Bei vielen Unglücken und Katastrophen im Ausland ist das THW zur humanitären Hilfe bereits vor Ort gewesen. Zuletzt etwa nach den Tsunamis auf Haiti und Japan.

  • Technische Hilfe im Rahmen friedensmäßiger Gefahrenabwehr auf Anforderung der zuständigen Stellen
    Das THW leistet Amtshilfe, wenn die zuständigen Stellen dies, zum Beispiel bedingt durch die Größe des Schadensereignisses, für notwendig erachten. Hier liegt in der Praxis auch der Schwerpunkt für die Arbeit des THW. So ist der Ortsverband Bad Staffelstein beispielsweise in den Alamierungsplänen der ILS Coburg für den Landkreis Lichtenfels berücksichtigt.

Darüber hinaus bestehen noch verschiedene Kooperationen, zum Beispiel mit der Bundespolizei, der Deutschen Bahn AG, der Johanniter Unfallhilfe oder der DLRG.

 

Organisation

Der Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk hat zusammen mit der THW-Leitung seinen Sitz in Bonn. Auf regionaler Ebene wird das THW durch über 660 Ortsverbände vertreten. Jeweils 10 Ortsverbände bilden durchschnittlich einen Geschäftsführerbereich. Dort leisten hauptamtliche Mitarbeiter Koordinations- und Verwaltungsarbeit. Acht Landesverbände sind Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen.

 

Einheiten

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Jeder Ortsverband stellt einen oder mehrere Technische Züge. Davon besteht jeder aus einem Zugtrupp, mindestens einer Bergungsgruppe und mindestens einer Fachgruppe. Dem Zugtrupp kommt dabei im Einsatz die Koordination- und Führungsrolle zu. Während die Bergungsgruppen die universellen Gruppen mit unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten darstellen, sind die Fachgruppen auf bestimmte Einsatzaufgaben spezialisiert. So gibt es beispielsweise Fachgruppen zur Elektroversorgung, zur Trinkwasseraufbereitung oder mit schwerem Gerät zur Beräumung von Schadensstellen.

Diese modulare Aufteilung von Spezialausstattung und Fachwissen in die einzelnen Fachgruppen ermöglicht eine optimale Zusammenstellung der benötigten Einsatzkräfte nach dem Baukastenprinzip. Durch die bundesweit einheitliche Organisation ist das THW nicht an Kommunal- oder Landesgrenzen gebunden. Verstärkungskräfte und Spezialausstattung sind daher überregional sofort abrufbar.

Im Einzelfall werden die THW-Einheiten immer der Führungsstruktur der zuständigen Behörde oder Stelle unterstellt. Von der örtlichen Einsatzleitung erhalten sie ihre Aufträge. Entsprechend dem Verwaltungsverfahrensgesetz trägt das THW die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen.

 

Einsatzoptionen

Die nachfolgende Auflistung soll einen kurzen Abriss des weit gefächerten Einsatzspektrums des THWs geben.

  • Technische Hilfe im Bereich der Infrastruktur
    • Elektroversorgung

    • Trinkwasserversorgung

    • Abwasserentsorgung

    • Brückenbau

  • Technische Gefahrenabwehr
    • Orten, Retten und Bergen

    • Räumen und Sprengen

    • Retten aus Wassergefahren

    • Bekämpfen von Überflutungen und Überschwemmungen

    • Beleuchten von Einsatzstellen

  • Führung, Kommunikation, Logistik
    • Einrichten und Betreiben von Führungsstellen

    • Führungsunterstützung

    • Einrichtung temporärer Telekommunikationssysteme

    • Einrichten und Betreiben von Logistikstützpunkten

    • Verpflegung und Betreuung von Einsatzkräften

    • Materialerhaltung, Reparatur- und Wartungsarbeiten für Einsatzausstattung

    • Verbrauchsgütertransport für Einsatzbedarf

  • Technische Hilfe im Umweltschutz
    • Ölschadenbekämpfung

    • Wasseranalyse

  • Versorgung der Bevölkerung
    • Strom- und Trinkwasserversorgung

    • Abwasserentsorgung

    • Errichtung und Einrichtung von Notunterkünften und Sammelplätzen mit entsprechender Infrastruktur

  • Weitere technische Hilfeleistungen
    • technische Hilfe auf Verkehrswegen

    • Höhenrettung

    • Tauchen

    • Behelfsmäßiger Straßenbau

    • Wartung von Zivilschutzeinrichtungen (Notbrunnen, Schutzräume)

 

Neugierig?

Wenn Sie mehr über das Technische Hilfswerk wissen wollen, dann schauen Sie doch mal auf den offiziellen Seiten des THW unter www.thw.de vorbei.

 

Quelle: www.thw.de - Stand: 26.04.2011

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