





Der OV-Stab ist verantwortlich für die Verwaltung und Führung und er unterstützt den Ortsbeauftragten bei der Leitung des Ortsverbandes.
Die einzelnen Funktionen sind im Ortsverband Bad Staffelstein folgendermaßen besetzt:

Dem OB obliegt die gesamte Verantwortung für den Ortsverband. Damit ist er unter anderem zuständig für die Arbeitssicherheit, den Haushalt, die Ausbildung der Helfer, den Zustand der Ausrüstung und die Vertretung seines Ortsverbandes nach außen, zum Beispiel an Ansprechpartner für Behörden.

Der Stellvertretende Ortsbeauftragte vertritt den OB und leitet den OV-Stab. Ihm obliegt die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft und die Ausbildung der Helfer. Er wird vertreten durch den Ausbildungsbeauftragten.

Die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband ist die Zuständigkeit des Ausbildungsbeauftragten. Darunter fällt auch die Grundausbildung. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass er alle Ausbildungen selbst durchführen muss.

Der Schirrmeister ist für die Verwaltung und Erhaltung der Fahrzeuge und Gerätschaften des Ortsverbandes mit verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören unter Anderen: Materialkontrollen, Aussonderung und Ersatzbeschaffung, Durchführung technischer Dienste, Unfall- und Schadensmeldungen, Kontrolle und Abrechnung der Fahrtenbücher.

Ein Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit ist für den externen Informationsfluss der Ortsverbandes zuständig und unterstützt damit auch den Ortsbeauftragten. Typische Aufgaben des BÖ sind zum Beispiel Pressearbeit, Gestaltung von Plakaten und Bannern sowie Helferwerbung.

Die Aufgabe des Jugendbetreuers ist die Betreuung und Ausbildung der Jugendgruppe. Dabei ist er der Ansprechpartner für den Ortsverband im Bereich der Jugendarbeit. Die aktiven Helfer können den Jugendbetreuer bei der Ausbildung der Jugendlichen unterstützen.

Für viele Helfer ist sie die wichtigste Person im Ortsverband. Die Köchin ist für die Verpflegung der Helfer während regulärer Dienste und in Einsätzen zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr auch die Vorratshaltung und die Verpflegungsbeschaffung nach Vorgabe.

Die Verwaltungshelferin erledigt anfallende Verwaltungsarbeiten, wie zum Beispiel die Helferverwaltung oder anfallender Schriftverkehr, im Ortsverband.

Die Fachberater nehmen im Ortsverband eine Sonderstellung ein, denn sie sind direkt dem Ortsbeauftragten unterstellt. Im Einsatzfall kann ein Fachberater das THW in einer Einsatzleitung vertreten. Dabei ist es äußerst wichtig, dass er über die aktuellen Einsatzmöglichkeiten des Ortsverbandes und des Technischen Hilfswerks allgemein auf dem Laufenden ist.